Zustellung von unterlagen

Schriftstücke aller Art können auf verschiedenen Wegen an die Vojenské lesy a statky ČR, s.p. (nachfolgend nur „VLS“ genannt) zugestellt werden. Die Übermittlung kann entweder über einen Postboten (per Post), mit einem elektronischen Amtsbriefkasten, persönlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen.

ANNAHMEANNAHMESTELLE

Für den Empfang aller Schriftstücke, die an die VLS ungeachtet der Art und Weise ihrer Zustellung gerichtet werden, ist die jeweilige Annahmestelle zuständig.

1) Direktion des Staatsbetriebs:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Pod Juliskou 1621/5
160 00 Praha 6 - Dejvice
E-Mail: info@vls.cz
Fax: +420 220 405 122
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 - 14:00 (Pause 11:30-12:00)
Freitag 8:00 - 13:00 (Pause 11:30-12:00)

2) Division Hořovice:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Direktion des division Hořovice
Slavíkova 106
262 23 Jince
E-Mail: horovice@vls.cz
Fax:+420 311 545 254
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag 8:00 - 14:00 (Pause 11:00-11:30)
Freitag 8:00 - 13:15 (Pause 11:00-11:30)

3) Division Horní Planá:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Direktion des division Horní Planá
Jiráskova 150
382 26 Horní Planá
E-Mail: hplana@vls.cz
Fax:+420 380 738 106
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag 7:00 - 13:30 (Pause 11:00-11:30)

4) Division Karlovy Vary:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Direktion des division Karlovy Vary
Mattoniho nábřeží 203/130
360 09 Karlovy Vary 9
E-Mail: kvary@vls.cz
Fax:+420 353 942 124
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag 7:00 - 14:30 (Pause 11:00-11:30)
Freitag 7:00 - 14:00 (Pause 11:00-11:30)

5) Division Mimoň:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p
Direktion des division Mimoň
Nádražní 115
471 24 Mimoň
E-Mail: mimon@vls.cz
Fax:+420 487 862 546
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag 8:30 - 13:30 (Pause 11:00-11:30)

6) Division Plumlov:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Direktion des division Plumlov
Lesnická 463
798 03 Plumlov
E-Mail: plumlov@vls.cz
Fax:+420 582 302 151
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag 8:30 - 14:00 (Pause 11:30-12:00)
Freitag 8:30 - 13:00 (Pause 11:30-12:00)

7) Division Lipník nad Bečvou:

Anschrift:
Vojenské lesy a statky ČR, s.p.
Direktion des division Lipník nad Bečvou
Na Zelince 1147
751 31 Lipník nad Bečvou
E-Mail: lipnik@vls.cz
Fax:+420 581 724 257
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 - 14:00 (Pause 11:30-12:00)
Freitag 8:00 - 13:00 (Pause 11:30-12:00)

ZUSTELLUNG VON UNTERLAGEN IN ANALOGER FORM

Die von der Tschechischen Post (Česká pošta, s.p.) zugestellte Tagespost wird ausschließlich von den Annahmestellen der VLS einmal täglich während ihrer Betriebszeit angenommen. Anders als mit der Tschechischen Port (d. h. persönlich oder per Fax) zugestellte Schriftstücke werden laufend während der Geschäftszeiten entgegengenommen.

ZUSTELLUNG VON UNTERLAGEN IN DIGITALER FORM

A) Mithilfe des elektronischen Amtsbriefkastens

ID des Amtsbriefkastens: bjds93z

Im Einklang mit dem Gesetz über elektronische Handlungen und autorisierte Konversion von Dokumenten Nr. 300/2008 Sb. wurde gemäß § 5, Abs. 1 der VLS ein elektronischer Amtsbriefkasten eingerichtet.
Der elektronische Amtsbriefkasten dient zentral für die gesamte VLS. Die einzelnen Datennachrichten werden nach Empfang an die untergeordneten Organisationseinheiten weitergeleitet. Das Herunterladen der Datennachrichten vom elektronischen Amtsbriefkasten stellt ein Mitarbeiter der Annahmestelle der Direktion des Staatsbetriebs VLS sicher.

B) An die elektronische Adresse der Annahmestelle

Im Einklang mit der Verordnung über Einzelheiten der Ausübung des Aktendienstes Nr. 259/2012 Sb., errichtet die VLS gemäß §2, Abs. 2 und 3 eine elektronische Anschrift für den Empfang digitaler Unterlagen.
Jede Organisationseinheit hat eine eigene spezifische elektronische Adresse der Annahmestelle. Die Adressen sind automatisch dauerhaft erreichbar und stehen allen zur Verfügung, die sich auf elektronischem Wege (d.h. per E-Mail) an die VLS wenden möchten.

C) Mithilfe von Datenträgern

Datennachrichten können auch auf tragbaren Datenträgern (CD, DVD, USB Laufwerk) an die Annahmestelle zugestellt werden.

Erfordernisse der Datennachrichten:

  • Die Größe einer mithilfe der elektronischen Adresse der Annahmestelle zugestellten Datennachricht darf 10 MB nicht überschreiten.
  • Die Größe einer mithilfe des elektronischen Amtsbriefkastens zugestellten Datennachricht darf 20 MB nicht überschreiten.
  • Werden die Unterlagen auf einem Datenträger zugestellt, ist die Größe des jeweiligen Dokuments von der Kapazität des Datenträgers abhängig.
  • Übersicht zulässiger Formate: *PDF/A, *.pdf, *.fo/.zfo, *.html/.htm, *.odt, *.ods, *.odp, *.txt, *.rtf, *.doc/.docx, *.xls/.xlsx, *.ppt/.pptx, *.jpg./.jpeg/.jfif, *.png, *.tif/.tiff, *.gif, *.mpeg1/.mpg2, *.wav, *.mp2/.mp3, *.isdoc/.isdocx, *.edi, *.dwg, *.shp, *.dgn.
  • Bei der Kommunikation per elektronischer Post kann auch das Format *.zip verwendet werden.
  • Umgang mit unlesbaren Datennachrichten:

Umgang mit unlesbaren Datennachrichten:

  • Falls eine Datennachricht aus technischen Gründen nicht lesbar ist (ungültiges Format, überschrittene Maximalgröße, die Nachricht enthält Schadcode u. dergl.), wird der Absender über den festgestellten Mangel verständigt und die VLS legt nach Vereinbarung mit dem Absender die weitere Vorgehensweise fest, um den Mangel zu beheben.
  • Falls der Mangel nicht behoben werden kann oder der Absender der zugestellten Datennachricht nicht ermittelt werden kann, bearbeitet die VLS diese Datennachricht nicht weiter.
  • Falls die Datennachricht aus technischen Gründen nicht lesbar ist (ungültiges Format, überschrittene Maximalgröße, die Nachricht enthält Schadcode u. dergl.), wird der Absender über den festgestellten Mangel verständigt und die VLS legt nach Vereinbarung mit dem Absender die weitere Vorgehensweise fest, um den Mangel zu beheben.
  • Falls der Mangel nicht behoben werden kann oder der Absender der zugestellten Datennachricht nicht ermittelt werden kann, bearbeitet die VLS diese Datennachricht nicht weiter.

GRUNDLEGENDE AUFLISTUNG EINHERGEHENDER RECHTSVORSCHRIFTEN:

  • Gesetz über das Archivwesen und den Aktendienst sowie über die Änderung einiger Gesetze Nr. 499/2004 Sb.,
  • Gesetz über elektronische Handlungen und über die autorisierte Konversion von Dokumenten Nr. 300/2008 Sb.,
  • Gesetz über freien Zugang zu Informationen Nr. 106/1999 Sb.,
  • Gesetz über die elektronische Signatur und über die Änderung einiger weiterer Gesetze,
  • Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Einzelheiten über die Nutzung und über das Betreiben des Informationssystems elektronischer Amtsbriefkästen Nr. 194/2009 Sb.,
  • Verordnung des Innenministeriums über die Einzelheiten der Ausübung des Aktendienstes Nr. 259/2012 Sb.